BRK-Bereitschaft Prien am Chiemsee: Zuständigkeiten

BRK-Bereitschaft Prien am Chiemsee

Zuständigkeiten

Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist gemäß Artikel 70 des Grundgesetzes Aufgabe der Länder. 

Im Falle eines Angriffs auf das Bundesgebiet mit Waffengewalt oder einer entsprechenden unmittelbaren Bedrohung ( Verteidigungsfall ) ist der Bund gemäß Artikel 73 Nr. 1 Grundgesetz für den Schutz der Zivilbevölkerung zuständig. 

Für Zwecke des Zivilschutzes stellt der Bund den Ländern Mittel bereit, die diese in ihren friedensmäßigen Katastrophenschutz integrieren können. Außerdem erweitert und ergänzt der Bund den Katastrophenschutz der Länder durch die Aufstellung der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk ( THW). Wehrpflichtige können bei sechsjähriger Verpflichtung ihren Dienst in Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes erfüllen ( Wehrpflicht). 

Eine starre Unterscheidung von Zivilschutz und Katastrophenschutz als „ Krieg und Frieden“ findet heute nicht mehr statt. Die Innenminister der Länder haben sich mit dem Bundesminister des Inneren auf ein Integriertes Gefahrenabwehrsystem geeinigt. Das bedeutet, dass Bund und Länder ihre Kompetenzen und Fähigkeiten in einen Bevölkerungsschutz einbringen, der alle Schadensursachen berücksichtigt. Beraten werden sie dabei von der Schutzkommision beim Bundesminister des Inneren.


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